Mob­bing am Arbeitsplatz

Mal ist es nur ein kur­zer Sei­ten­hieb, mal wird die eige­ne Arbeits­leis­tung zu Unrecht schlecht bewer­tet. Fast jeder hat­te damit schon mal zu tun, rund eine Mil­li­on Erwerbs­tä­ti­ge sind davon betrof­fen: Mob­bing. Am Arbeits­platz kann es beson­ders stres­sig und belas­tend sein, man wird immer aufs Neue damit kon­fron­tiert. Doch wel­che Fol­gen hat Mob­bing, ist es straf­bar und was kann man dage­gen tun?

Alle auf einen

Zuerst ein­mal muss geklärt wer­den, was Mob­bing über­haupt bedeu­tet. Der Begriff ist aus dem Eng­li­schen von to mob (dt.: angrei­fen) bzw. mob (dt.: Pack, Pöbel oder Hau­fen) abge­lei­tet und bezeich­net das geziel­te Belei­di­gen, Benach­tei­li­gen, Aus­gren­zen oder Dis­kri­mi­nie­ren von Arbeit­neh­mern unter­ein­an­der oder durch den Arbeit­ge­ber über einen län­ge­ren Zeit­raum und muss klar von ver­ein­zel­ten situa­ti­ons­ab­hän­gi­gen Angrif­fen auf die Per­son unter­schie­den wer­den. Meis­tens ste­hen dort eher Moti­ve, wie Neid oder Angst vor Kri­tik im Vor­der­grund, als poli­ti­sche Mei­nung oder Aussehen.

Wann ist Mob­bing am Arbeits­platz straf­bar? Wie kann man sich wehren?

Geziel­te Schi­ka­ne zer­stört das Arbeits­kli­ma und senkt das Arbeits- und Leis­tungs­ver­hal­ten der Betrof­fe­nen. Vie­le sind auch außer­halb der Arbeits­zeit davon geschä­digt. In vie­len Fäl­len kommt es, durch die hohe psy­chi­sche und phy­si­sche Belas­tung, zu schwer­wie­gen­den Fol­gen und Erkran­kun­gen, wie zum Bei­spiel Schlaf­lo­sig­keit und Depres­sio­nen und letzt­end­lich in extre­men Fäl­len zu Selbst­ver­let­zung oder Sui­zid. Da stellt sich die Fra­ge, was tun gegen Mobbing?

Ent­schei­dend ist, wenn es um Straf­bar­keit geht, wie stark die sys­te­ma­ti­sche Anfein­dung aus­ge­übt wird und wer an die­ser betei­ligt ist:

Um Mob­bing am Arbeits­platz kann es sich aber auch bei nicht straf­ba­ren Ver­hal­ten han­deln. Das wird dann meis­tens als Ver­trags­ver­let­zung ein­ge­stuft und kann mit der Abmah­nung oder Ver­set­zung des Mob­bers, durch den Vor­ge­setz­ten, geahn­det werden.

… kann jedoch auch der Mob­ber sein, was bei rund 40 % aller Fäl­le zutrifft. Man kann ihn abmah­nen oder kün­di­gen und auf Scha­dens­er­satz bestehen. Zu emp­feh­len ist eine Bera­tung durch dar­auf spe­zia­li­sier­te Stel­len und Fachkräfte.

Fol­gen­des ist auf jeden Fall straf­bar und soll­te zur Anzei­ge gebracht werden:

  • Ruf­mord
  • Handgreiflichkeiten/Körperverletzung
  • sexu­el­le Nötigung
  • Belei­di­gun­gen

Es ist schwie­rig und sehr zeit­auf­wen­dig Scha­dens­er­satz oder Schmer­zens­geld wegen Mob­bings gericht­lich ein­zu­for­dern. Emp­feh­lens­wert ist, Bewei­se zu sam­meln, die ein­deu­tig über die Situa­ti­on auf­klä­ren und das The­ma gene­rell offen beim Arbeit­ge­ber anzu­spre­chen. Durch die Für­sor­ge­pflicht des Arbeit­ge­bers gegen­über sei­ner Arbeit­neh­mer ist er ver­pflich­tet Schrit­te gegen das Mob­bing ein­zu­lei­ten. Soll­te es den­noch kei­nen ande­rern Aus­weg geben, soll­ten Sie juris­ti­sche Schrit­te ein­lei­ten und einen Anwalt kontaktieren.

Eine Krank­schrei­bung ein­zu­rei­chen soll­te man nur dann in Betracht zie­hen, wenn man wirk­lich kör­per­li­che Beschwer­den hat. Man geht damit sei­nen Pro­ble­men nur aus dem Weg und bewäl­tigt die­se nicht.

Falls es kei­ner­lei Aus­sicht auf Bes­se­rung gibt hat der Arbeit­neh­mer das Recht, je nach Inten­si­tät des Mob­bings, sei­nen Arbeits­ver­trag frist­los zu kün­di­gen. Hier gibt es eine Frist von zwei Wochen ab Bekannt­wer­den des arbeits­recht­li­chen Kün­di­gungs­grun­des — also des Mob­bings. Da dies oft­mals schwer nach­voll­zieh­bar ist, kommt es oft­mals zu Schwie­rig­kei­ten sei­tens des Arbeit­ge­bers. Es bie­tet sich an in einem sol­chen Fall einen Anwalt hinzuzuziehen.

Hil­fe für Betrof­fe­ne von Mob­bing gibt es kos­ten­los unter der Hot­line: 0800/1110111
Wei­ter Infor­ma­tio­nen gibt es auch unter www.telefonseelsorge.de.

Prä­ven­ti­on

Gene­rell soll­te man für eine gute Arbeits­at­mo­sphä­re und freund­li­chen Umgang mit­ein­an­der sor­gen. Dies könn­te man zum Bei­spiel durch soge­nann­te Team­buil­ding­maß­nah­men, wie gemein­sa­me Betriebs­aus­flü­ge oder spe­zi­el­le Auf­ga­ben, die zusam­men bewäl­tigt wer­den müs­sen. Die­se sor­gen für mehr Zusam­men­halt und bes­se­re Koope­ra­ti­on. So macht die Arbeit mehr Spaß und die Pro­duk­ti­vi­tät steigt. Auch ist es wich­tig, jedem Mit­ar­bei­ter nach Mög­lich­keit auf des­sen Kom­pe­ten­zen zuge­schnit­te­ne Auf­ga­ben zu ertei­len, dass nie­mand unter- oder über­for­dert wird. Die gerech­te Wert­schät­zung jeder bewäl­tig­ten Auf­ga­be spielt dabei auch eine gro­ße Rol­le.  Eine aus­rei­chen­de Vor­sor­ge beugt Mob­bing am Arbeits­platz vor.