Was ist ein Midijob?

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Was ist ein Midijob?

Den Midi­job kannst du dir als Gleit­zo­ne zwi­schen Mini­job und Teil­zeit­an­stel­lung vor­stel­len. Du als Arbeit­neh­mer zahlst gerin­ge Sozi­al­ab­ga­ben und hast eine Kran­ken­ver­si­che­rung. Du genießt im Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis aber die Vor­zü­ge des Nied­rig­lohn­be­reichs. Es gibt eine Ober- und Unter­gren­ze des mög­li­chen Ver­diens­tes. Die Span­ne des Loh­nes nann­te man bis 1. Juli 2019 Gleit­zo­ne. Jetzt heißt es offi­zi­ell Übergangsbereich.

Vie­le Fra­gen ran­ken sich um die­ses The­ma. Wie musst du einen Mid­job anmel­den? Wie sieht es mit der Midi­job Sozi­al­ver­si­che­rung aus? Kann man Midi­job und Mini­job kom­bi­nie­ren? Das und mehr klä­ren wir in die­sem Artikel.

Wie hoch ist der Ver­dienst im Midijob?

Bei einem Midi­job kann ein Ange­stell­ter monat­lich zwi­schen 450,01 € und 1300 € ver­die­nen. Die jähr­li­che Ober­gren­ze liegt bei 9600 €. Daher sind auch die Bezeich­nun­gen Gleit­zo­nen­fall oder Über­gangs­be­reich bekannt. Es wer­den Sozi­al­ab­ga­ben gezahlt. Aller­dings lie­gen die­se bei 11 bis 21 Pro­zent, nicht bei den übli­chen 20 bis 21 Pro­zent. Das liegt an dem gerin­gen Ver­dienst und der dadurch gerin­ge­ren Bemes­sungs­gren­ze im Gleit­zo­nen­be­reich. Du bekommst noch kei­ne Lohn­steu­er abge­zo­gen, was bei der Teil­­zeit-Beschäf­­ti­­gung der Fall wäre.

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Wie vie­le Stun­den darfst du im Midi­job arbeiten?

Dei­ne Arbeits­zei­ten rich­ten sich unter ande­rem nach dei­nem Stun­den­lohn. Ver­dienst du den Min­dest­lohn von 9,50 €, darfst du monat­lich maxi­mal 136 Stun­den arbei­ten, damit dein Ein­kom­men unter der Ober­gren­ze bleibt. Aller­dings sind dann nur etwa 7,5 Mona­te im Jahr mög­lich, um die jähr­li­chen 9.600 € nicht zu über­schrei­ten. Je höher dein Gehalt pro Stun­de ist, des­to weni­ger Arbeits­zeit hast du pro Monat. Außer­dem muss das Arbeits­zeit­ge­setz ein­ge­hal­ten wer­den. Dein täg­li­cher Durch­schnitt darf acht Stun­den nicht über­schrei­ten. Auch Arbeits­zei­ten von mehr als 48 Wochen­stun­den sind nicht legal.

Unter­schie­de Mini­job und Midijob

Die Defi­ni­ti­on für die Fra­ge „Was ist ein Midi­job?“ gibt bereits die gro­be Ant­wort auf die Unter­schie­de zwi­schen Mini- und Midi­job. Beim Mini­job dür­fen maxi­mal 450 € ver­dient wer­den. Dafür musst du kei­ner­lei Abga­ben zah­len, wenn du das nicht möch­test. Abga­ben in die Ren­ten­ver­si­che­rung und Co. sind frei­wil­lig, die meis­ten ver­zich­ten dar­auf. Mit dem Lohn wird aller­dings kei­ne Kran­ken­kas­se bezahlt, auch ent­fal­len Sozi­al­ab­ga­ben. Zwar zahlt der Arbeit­ge­ber pau­schal Beträ­ge zur Sozi­al­ver­si­che­rung, du bist dadurch aber nicht auto­ma­tisch kran­­ken- oder pfle­ge­ver­si­chert. Dar­um musst du dich ander­wei­tig küm­mern. Eine dau­er­haf­te Tätig­keit als Mini­job­ber ist nicht sinn­voll. Es besteht kein Anspruch auf Arbeits­lo­sen­geld, da beim Mini­job nicht in die Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung ein­ge­zahlt wird. Außer­dem gibt es spä­ter nur einen gerin­gen bis gar kei­nen Ren­ten­an­spruch. Das pas­siert erst ab einem monat­li­chen Ein­kom­men von über 450 € — also ab einem Midijob.

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Die Midi­job Sozialversicherung

Du zahlst in der Regel kei­ne Lohn­steu­er, hast aller­dings im Midi­job Abga­ben. Zur Sozi­al­ver­si­che­rung zäh­len Ren­ten­ver­si­che­rung, Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung, gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung und Pfle­ge­ver­si­che­rung. Sowohl als Arbeit­ge­ber, als auch Arbeit­neh­mer müs­sen für die Midi­job Sozi­al­ver­si­che­rung Abga­ben leis­ten. Dafür gilt fol­gen­de For­mel:

Gesamt­bei­trag = Gesamt­bei­trags­satz x Gleitzonenentgelt

Den Gesamt­bei­trags­satz legen die Kas­sen fest. Daher kann er unter­schied­lich hoch aus­fal­len. Du kannst dir mit fol­gen­der For­mel dein Ent­gelt pro Monat errechnen:

Gleit­zo­nen­ent­gelt = F x 450 + ([1.300/(1.300–450)] – [450/(1.300–450)] x F) x (Brut­to­ar­beits­ent­gelt – 450)

F wird vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­len aus­ge­ge­ben. Der Fak­tor kann sich ändern und lag 2019 bei­spiels­wei­se bei 0,7566.

Wie muss man einen Midi­job versteuern?

Schau­en wir uns dei­ne steu­er­li­chen Midi­job Abga­ben an. Bist du in einer der Lohn­steu­er­klas­sen 1 bis 4, musst du kei­ne Lohn­steu­ern ent­rich­ten. Steu­er­klas­se 5 kannst du nur dann nut­zen, wenn dein Ehe­part­ner in der Steu­er­klas­se 3 ist. Die Lohn­steu­er­klas­sen 3 und 5 sind beim Ver­steu­ern sinn­voll, wenn ein Ehe­part­ner deut­lich mehr ver­dient als der ande­re. Aller­dings musst du bei Steu­er­klas­se 5 auch in einem Midi­job Steu­ern ent­rich­ten. Die sechs­te Steu­er­klas­se fällt nur an, wenn du bereits einen ande­ren Job hast. Der Neben­be­ruf wird dann mit Lohn­steu­er­klas­se 6 abge­rech­net.

Was muss ich als Arbeit­neh­mer beim Midi­job beachten?

Auch bei einem Midi­job ste­hen dir Urlaubs­ta­ge zu. Die­ser Anspruch muss im Arbeits­ver­trag fest­ge­hal­ten wer­den. Der Min­dest­ur­laub rich­tet sich dabei nach der durch­schnitt­li­chen Anzahl der Arbeits­ta­ge pro Woche. Dein Urlaubs­an­spruch ist also gerin­ger, wenn du nur am Wochen­en­de arbei­test. Du bekommst mehr Urlaub, wenn du immer von Mon­tag bis Frei­tag arbei­test. Dabei spielt die Arbeits­zeit pro Tag kei­ne Rol­le.

Bei Krank­heit bekommst du eine Lohn­fort­zah­lung und nach mehr als sechs Wochen Kran­ken­geld. Du zahlst schließ­lich bei einem Midi­job Kran­ken­ver­si­che­rung.

Auch dei­ne Kün­di­gung unter­liegt den glei­chen Rech­ten und Pflich­ten einer Teil­­zeit- oder Voll­zeit­an­stel­lung.

Du fragst dich, wo und wie du einen Midi­job anmel­den musst? Mache dir dar­über kei­ne Sor­gen. Das über­nimmt der Arbeit­ge­ber. Der hat damit aller­dings etwas Auf­wand. Er muss dich bei allen Sozi­al­ver­si­che­run­gen anmelden.

Kann man Midi­job und Mini­job kombinieren?

Ja, das geht. Hier ist jedoch der Gesamt­ver­dienst ent­schei­dend. Da die­ser über 450 € liegt, wird auch der Mini­job ver­si­che­rungs­pflich­tig. Somit wird aus dem Mini­job ein Midi­job, auch wenn der Ver­dienst in die­sem Unter­neh­men etwas ande­res sagt. Lie­gen die Gesamt­ein­nah­men wei­ter­hin monat­lich unter 1300 € und jähr­lich unter 9600 €, bleibt die Gleit­zo­nen­re­ge­lung, was den Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trag angeht. Du kannst daher meh­re­re Midi­jobs haben, sowie Midi­job und Mini­job kom­bi­nie­ren. Ach­te dar­auf, dass du dann beim zwei­ten Job in der Steu­er­klas­se 6 bist.

Bekom­me ich wei­ter­hin Kindergeld?

Ja, das geht. Hier ist jedoch der Gesamt­ver­dienst ent­schei­dend. Da die­ser über 450 € liegt, wird auch der Mini­job ver­si­che­rungs­pflich­tig. Somit wird aus dem Mini­job ein Midi­job, auch wenn der Ver­dienst in die­sem Unter­neh­men etwas ande­res sagt. Lie­gen die Gesamt­ein­nah­men wei­ter­hin monat­lich unter 1300 € und jähr­lich unter 9600 €, bleibt die Gleit­zo­nen­re­ge­lung, was den Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trag angeht. Du kannst daher meh­re­re Midi­jobs haben, sowie Midi­job und Mini­job kom­bi­nie­ren. Ach­te dar­auf, dass du dann beim zwei­ten Job in der Steu­er­klas­se 6 bist.

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