Was ist ein Midijob?
Den Midijob kannst du dir als Gleitzone zwischen Minijob und Teilzeitanstellung vorstellen. Du als Arbeitnehmer zahlst geringe Sozialabgaben und hast eine Krankenversicherung. Du genießt im Beschäftigungsverhältnis aber die Vorzüge des Niedriglohnbereichs. Es gibt eine Ober- und Untergrenze des möglichen Verdienstes. Die Spanne des Lohnes nannte man bis 1. Juli 2019 Gleitzone. Jetzt heißt es offiziell Übergangsbereich.
Viele Fragen ranken sich um dieses Thema. Wie musst du einen Midjob anmelden? Wie sieht es mit der Midijob Sozialversicherung aus? Kann man Midijob und Minijob kombinieren? Das und mehr klären wir in diesem Artikel.
Wie hoch ist der Verdienst im Midijob?
Bei einem Midijob kann ein Angestellter monatlich zwischen 450,01 € und 1300 € verdienen. Die jährliche Obergrenze liegt bei 9600 €. Daher sind auch die Bezeichnungen Gleitzonenfall oder Übergangsbereich bekannt. Es werden Sozialabgaben gezahlt. Allerdings liegen diese bei 11 bis 21 Prozent, nicht bei den üblichen 20 bis 21 Prozent. Das liegt an dem geringen Verdienst und der dadurch geringeren Bemessungsgrenze im Gleitzonenbereich. Du bekommst noch keine Lohnsteuer abgezogen, was bei der Teilzeit-Beschäftigung der Fall wäre.
Wie viele Stunden darfst du im Midijob arbeiten?
Deine Arbeitszeiten richten sich unter anderem nach deinem Stundenlohn. Verdienst du den Mindestlohn von 9,50 €, darfst du monatlich maximal 136 Stunden arbeiten, damit dein Einkommen unter der Obergrenze bleibt. Allerdings sind dann nur etwa 7,5 Monate im Jahr möglich, um die jährlichen 9.600 € nicht zu überschreiten. Je höher dein Gehalt pro Stunde ist, desto weniger Arbeitszeit hast du pro Monat. Außerdem muss das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Dein täglicher Durchschnitt darf acht Stunden nicht überschreiten. Auch Arbeitszeiten von mehr als 48 Wochenstunden sind nicht legal.
Unterschiede Minijob und Midijob
Die Definition für die Frage „Was ist ein Midijob?“ gibt bereits die grobe Antwort auf die Unterschiede zwischen Mini- und Midijob. Beim Minijob dürfen maximal 450 € verdient werden. Dafür musst du keinerlei Abgaben zahlen, wenn du das nicht möchtest. Abgaben in die Rentenversicherung und Co. sind freiwillig, die meisten verzichten darauf. Mit dem Lohn wird allerdings keine Krankenkasse bezahlt, auch entfallen Sozialabgaben. Zwar zahlt der Arbeitgeber pauschal Beträge zur Sozialversicherung, du bist dadurch aber nicht automatisch kranken- oder pflegeversichert. Darum musst du dich anderweitig kümmern. Eine dauerhafte Tätigkeit als Minijobber ist nicht sinnvoll. Es besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, da beim Minijob nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird. Außerdem gibt es später nur einen geringen bis gar keinen Rentenanspruch. Das passiert erst ab einem monatlichen Einkommen von über 450 € – also ab einem Midijob.
Die Midijob Sozialversicherung
Du zahlst in der Regel keine Lohnsteuer, hast allerdings im Midijob Abgaben. Zur Sozialversicherung zählen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Sowohl als Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer müssen für die Midijob Sozialversicherung Abgaben leisten. Dafür gilt folgende Formel:
Gesamtbeitrag = Gesamtbeitragssatz x Gleitzonenentgelt
Den Gesamtbeitragssatz legen die Kassen fest. Daher kann er unterschiedlich hoch ausfallen. Du kannst dir mit folgender Formel dein Entgelt pro Monat errechnen:
Gleitzonenentgelt = F x 450 + ([1.300/(1.300-450)] – [450/(1.300-450)] x F) x (Bruttoarbeitsentgelt – 450)
F wird vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialen ausgegeben. Der Faktor kann sich ändern und lag 2019 beispielsweise bei 0,7566.
Wie muss man einen Midijob versteuern?
Schauen wir uns deine steuerlichen Midijob Abgaben an. Bist du in einer der Lohnsteuerklassen 1 bis 4, musst du keine Lohnsteuern entrichten. Steuerklasse 5 kannst du nur dann nutzen, wenn dein Ehepartner in der Steuerklasse 3 ist. Die Lohnsteuerklassen 3 und 5 sind beim Versteuern sinnvoll, wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere. Allerdings musst du bei Steuerklasse 5 auch in einem Midijob Steuern entrichten. Die sechste Steuerklasse fällt nur an, wenn du bereits einen anderen Job hast. Der Nebenberuf wird dann mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet.
Was muss ich als Arbeitnehmer beim Midijob beachten?
Auch bei einem Midijob stehen dir Urlaubstage zu. Dieser Anspruch muss im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Der Mindesturlaub richtet sich dabei nach der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Dein Urlaubsanspruch ist also geringer, wenn du nur am Wochenende arbeitest. Du bekommst mehr Urlaub, wenn du immer von Montag bis Freitag arbeitest. Dabei spielt die Arbeitszeit pro Tag keine Rolle.
Bei Krankheit bekommst du eine Lohnfortzahlung und nach mehr als sechs Wochen Krankengeld. Du zahlst schließlich bei einem Midijob Krankenversicherung.
Auch deine Kündigung unterliegt den gleichen Rechten und Pflichten einer Teilzeit- oder Vollzeitanstellung.
Du fragst dich, wo und wie du einen Midijob anmelden musst? Mache dir darüber keine Sorgen. Das übernimmt der Arbeitgeber. Der hat damit allerdings etwas Aufwand. Er muss dich bei allen Sozialversicherungen anmelden.
Kann man Midijob und Minijob kombinieren?
Ja, das geht. Hier ist jedoch der Gesamtverdienst entscheidend. Da dieser über 450 € liegt, wird auch der Minijob versicherungspflichtig. Somit wird aus dem Minijob ein Midijob, auch wenn der Verdienst in diesem Unternehmen etwas anderes sagt. Liegen die Gesamteinnahmen weiterhin monatlich unter 1300 € und jährlich unter 9600 €, bleibt die Gleitzonenregelung, was den Sozialversicherungsbeitrag angeht. Du kannst daher mehrere Midijobs haben, sowie Midijob und Minijob kombinieren. Achte darauf, dass du dann beim zweiten Job in der Steuerklasse 6 bist.
Bekomme ich weiterhin Kindergeld?
Ja, das geht. Hier ist jedoch der Gesamtverdienst entscheidend. Da dieser über 450 € liegt, wird auch der Minijob versicherungspflichtig. Somit wird aus dem Minijob ein Midijob, auch wenn der Verdienst in diesem Unternehmen etwas anderes sagt. Liegen die Gesamteinnahmen weiterhin monatlich unter 1300 € und jährlich unter 9600 €, bleibt die Gleitzonenregelung, was den Sozialversicherungsbeitrag angeht. Du kannst daher mehrere Midijobs haben, sowie Midijob und Minijob kombinieren. Achte darauf, dass du dann beim zweiten Job in der Steuerklasse 6 bist.
FAQ
Als Midijob wird ein Arbeitsverhältnis bezeichnet, bei dem der Arbeitnehmer mehr als 450,00 €, und weniger als 1.300,00 € im Monat verdient. Kurz gesagt, ein Zwischending bestehend aus einem Mini und einem Teilzeitjob.
- Lohnsteuer wird nur in Ausnahmefällen fällig
- Voller Rentenanspruch
- Kranken- und Pflegeversichert
- Arbeitslosenversicherung
- Zusätzlicher Minijob möglich
Auch hier gilt, dass nicht mehr als 8 Stunden am Tag gearbeitet werden dürfen. Wenn der Arbeitnehmer Mindestlohn (9,50€; Stand: Juni 2021) verdient, darf er nicht mehr als 136,84 Stunden im Monat arbeiten, also mehr als beispielsweise ein Werkstudent (20> Stunden/Woche).
Nicht jede Arbeitskraft ist für das Midijob Arbeitsverhältnis geeignet. Azubis, Studenten in dualen Studiengängen, Praktikanten und Bufdis (Bundesfreiwilligendienstleistende), die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, sind von der Regelung ausgenommen.
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