Die Probezeit ist ein Zeitraum zum Anfang des Arbeitsverhältnisses, in der der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, dei Eignung des neuen Arbeitnehmers für die besetzte Stelle einzuschätzen. Eine Probezeit ist nicht verpflichtend, bringt aber doch Vorteile für beide Seiten und ist deshalb in Deutschland üblich, da man sich schon einmal „beschnuppern“ kann. Gerade was die faktische Qualifikation der neuen Mitarbeiters angeht dient die Probezeit als Absicherung des Arbeitnehmers, ob der in der Bewerbung und im Vorstellungsgespräch entstandene Eindruck der Wahrheit entspricht.
Normal ist eine Probezeit zwischen drei und sechs Monaten. Während dieser Zeit gelten oft Sondervereinbarungen im Arbeitsverhältnis, wie beispielsweise eine verkürzte Kündigungsfrist und die Möglichkeite einer Kündigung ohne Angabe von Gründen für beide Seiten. Die Probezeit wird meist auf sechs Monate beschränkt, da nach dieser Zeit bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern in Deutschland sowieso der allgemeine gesetzliche Kündigungsschutz eintritt und andere Absprachen ungültig macht. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt darf, ganz kklassisch, nur aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen gekündigt werden.
Gründe für Probezeitverlängerungen
Gründe für Probezeit-
verlängerungen
Eine Verlängerung der Probezeit ist nur dann rechtens, wenn es Gründe gibt, wegen denen die Eignung des Arbeitnehmers innerhalb von sechs Monaten nicht eingeschätzt werden kann. Das ist zum Beispiel in manchen wisschenschaftlichen oder künstlerischen Berufen der Fall.
Probezeitverlängerung durch den Arbeitgeber
Der Arbeitsvertrag legt die Probezeit fest. Sollte der Arbeitgeber bei Ablauf der Probezeit jedoch noch nicht überzeugt von den Leistungen und Qualifikationen des Arbeitnehmers sein, kann er die Probezeit verlängern, um dem Arbeitnehmer noch mehr Zeit geben möchte, sich zu beweisen.
Probezeitverlängerung durch den Arbeitnehmer
Sollte sich der Arbeitnehmer zum Ablauf der Probezeit nicht sicher sein, ob er beim Unternehmen bleiben möchte, kann auch er sich für eine Verlängerung der Probezeit aussprechen. Diese kann in Absprache mit dem Arbeitgeber durch verschiedene Vertragskonstellationen umgetzt werden.
Probezeitverlängerung wegen Krankheit
Eine Verlängerung der Probezeit wegen Krankheit ist durchaus möglich, insofern der Arbeitnehmer dem zustimmt. Allerdings tritt trotzdem immer nach sechs Monaten wie üblich das allgemeine Kündigungsrecht mit Kündigungsfrist von vier Wochen in Kraft. Anders verhält es sich allerdings im Bezug auf die Probezeitverlängerung bei Krankheit in einem Ausbildungsverhältnis.
Sonderfall Probezeitverlängerung in der Ausbildung
Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung?
In Ausbildugnsverhältnissen muss die Probezeit minimal einen Monat lang dauern und kann maximal auf drei Monate ausgedehnt werden. Etwaige vorher absolvierte Praktika im selben Unternehmen zählen dabei bereits zur Probezeit dazu, da sowohl der ausbildende Betrieb als auch der Auszubildende währenddessen bereits die Möglichkeit hatten, das Arbeitsverhältnis einzuschätzen. Sollte die Ausbildung während der Probezeit um 1/3 oder mehr unterbrochen werden, zum Beispiel durch Krankheitsfälle, dann wird die Probezeit um die versäumte Zeit verlängert.
Verlängerung der Probezeit Muster?
Ein kostenloses Musterschreiben zur Probezeitverlängerung ist leider nicht so einfach zu bewerkstelligen. Hier spielen einige Einflussfaktoren mit ein, wie beispielsweise die Frage, ob es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt, ob zuvor ein Arbeitsverhältnis bestand, aus welchen Gründen und auf welche Dauer die Probezeit verlängert werden soll. Sollte Unsicherheit bezüglich einer passenden Formulierung besteen, dann empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt mit Fachbereich Arbeitsrecht zu konsultieren. Mustervorlagen aus dem Internet können zwar hilfreich sein, eine Garantie für deren Rechtssicherheit gibt es aber nie.
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