Krankmeldung auf der Arbeit: Rechte und Pflichten

Wenn ein Arbeitnehmer so krank wird, dass nicht arbeiten kann, ist er arbeitsrechtlich verpflichtet, beim Arbeitgeber eine Krankmeldung einzureichen. Aber wie? Eine immer wiederkehrende Thematik, die bei falscher Handhabung sogar vor Gericht oder mit einer Abmahnung für den Arbeitnehmer enden kann. Wann darf, wann muss man sich krank melden? Was darf man nicht tun, solange man auf der Arbeit krank gemeldet ist? Wir haben die wichtigsten Dos und Dont´s zusammengefasst.

„Ich fühle mich krank. Was jetzt?“ – Schritt für Schritt:

  • Krankmeldung beim Arbeitgeber. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Mitarbeiter sein Ausfallen unverzüglich und ohne schuldhafte Verzögerung mitteilen. Bei Dienstbeginn des Mitarbeiters muss die Meldung spätestens vorliegen. Also: Niemals zuerst zum Arzt gehen und dann im Nachhinein auf der Arbeit Bescheid geben, sondern sofort melden. Dabei muss übrigens sichergestellt sein, dass der Arbeitgeber die Nachricht auch erhält: Eine E-Mail oder ein Anruf sind da die Mittel der Wahl.
  • Krankschreibung beim Arbeitgeber. Je nachdem, was im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt wurde, ist ein Attest vom Arzt erforderlich. Rechtlich gesehen muss der Arbeitgeber eine Bescheinigung des Arztes erst ab dem vierten Krankheitstag abgeben, ist das jedoch im eigenen Arbeitsvertrag anders definiert, muss der Arbeitnehmer sich an die Regelung im Vertrag halten. Darüber hinaus steht es dem Arbeitgeber jederzeit frei, das Attest früher einzufordern. Achtung: Wenn wir hier von drei Tagen sprechen, sind Kalender- nicht Arbeitstage gemeint.
  • Krankschreibung bei der Kasse. Wurde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt, erhält der Arbeitgeber den Durchschlag, das eigentliche Dokument aber muss der Versicherte innerhalb von drei Tagen bei seiner Krankenkasse einreichen, damit diese die Entgeltfortzahlungen während der Krankheitsphase übernimmt. Auf der Bescheinigung für die Krankenkasse sind die Art der Krankheit sowie die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausgewiesen – aber keine Sorge: Der Arbeitgeber hat laut Datenschutzgesetz kein Recht darauf zu erfahren, um welche Krankheit es sich handelt.
  • Ggf. Verlängerung der Krankschreibung. Sollte der Mitarbeiter unerwarteter Weise zum Ablauf seiner ärztlichen Krankschreibung noch nicht gesund sein, ist eine Folgebescheinigung nötig. Achtung: Diese muss am letzten Tag der vorherigen Bescheinigung ausgestellt und mitgeteilt werden, nicht danach. Bei vom Arzt bescheinigter, längerer Arbeitsunfähigkeit übernimmt die Krankenkasse eineinhalb Jahre lang die Zahlung von Krankengeld in Höhe von 70% des Arbeitsentgelds.

Was passiert, wenn die Krankmeldung nicht ordnungsgemäß ist?

Wenn eine Abwesenheit wegen Krankheit nicht ordnungsgemäß angekündigt wird, kann der Arbeitgeber abmahnen. Valide Gründe für eine Abmahnung im Bezug auf die Krankmeldung von der Arbeit können beispielsweise sein:

  • Die Krankmeldung kommt zu spät beim Arbeitgeber an.
  • Es fehlt ein Nachweis von Arzt.
  • Der Arbeitnehmer verhält sich während der gemeldeten Phase unangebracht.

Was darf man machen, wenn man von der Arbeit krank geschrieben ist?

Eine Krankschreibung bedeutet nicht zwingend strenge Bettruhe. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Tätigkeiten, die trotz Arbeitsunfähigkeit immer erlaubt sind:

Tätigkeiten, die unumgänglich sind

Das Einkaufen von Lebensmitteln beispielsweise darf auch ein krank geschriebener Arbeitnehmer erledigen. Auch geplante Reisen (soweit sie mit der Krankheit medizinisch vereinbar sind) sind zulässig. Auch kleine Spaziergänge sind in Ordnung, wenn nicht Bettruhe verordnet wurde. Also muss der Arbeitnehmer grundsätzlich keine Angst davor haben, außerhalb seiner Wohnung gesehen zu werden, während er krank geschrieben ist.

Tätigkeiten, die die Genesung fördern

… beziehungsweise das Leiden zumindest nicht verschlimmern. Wichtig ist hierbei um welche Erkrankung es sich handelt: Sport und Kinoabende mit Freunden sind sogar hilfreich, wenn jemand wegen einer Depression arbeitsunfähig ist, aber inakzeptabel für einen Mitarbeiter der wegen einer schweren Grippe nicht zur Arbeit kommt.

Der Arztbesuch beispielsweise ist natürlich auch erlaubt oder sogar verpflichtend. Sollte dieser übrigens nicht möglich sein, weil die Erkrankung zu schwer ist, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder einen Hausbesuch zu vereinbaren oder den Arzt später aufzusuchen und sich die Krankmeldung rückwirkend ausstellen zu lassen.

Nie sinnvoll ist es, krank zur Arbeit zu gehen – vor allem auch weil die anderen Mitarbeiter ein Recht haben, in einem Arbeitsumfeld ohne Ansteckungsgefahr zu arbeiten. Was dagegen immer erlaubt ist, ist bei frühzeitiger Genesung die Arbeit wieder aufzunehmen, auch wenn die Krankschreibung länger angesetzt war.