Private Internetnutzung am Arbeitsplatz – Surfen während der Arbeitszeit

Die private Internetnutzung am Arbeitsrechner ist immer ein heiß diskutiertes Thema in allen großen und kleinen Büros. Darf oder darf er nicht, das Internet zu privaten Zwecken Nutzen, der Arbeitnehmer?! Kurz die Emails checken, den Facebook-Feed überfliegen oder vielleicht schnell mal auf Amazon nach diesem einen Artikel suchen, den man unbedingt braucht und ständig vergisst zu bestellen?

Browserverlauf überprüfen – darf der Chef das?

Darf der Chef den Browserverlauf unangekündigt überprüfen? Gerichte deutschlandweit haben sich mit dieser Thematik in den letzten Jahren eingehend beschäftigt. Ja, dieses Recht besitzt der Vorgesetzte tatsächlich, zumindest, wenn es nach dem Berliner Landgericht geht. Er darf unangekündigt und jeder Zeit den Internetverlauf seiner Angestellten überprüfen. Das wurde damit begründet, dass der Vorgesetzte, möchte er einem Angestellten aufgrund des Verdachts des Missbrauchs fristlos kündigen, die unerlaubte Internetnutzung auch nachweisen muss – und dies nur kann, wenn er die Browserdaten überprüft. In diesem Fall ging es um einen Angestellten, der an 5 von 30 Arbeitstagen seinen Rechner auch zu privaten Zwecken nutzte.

Allerdings muss beachtet werden, dass dies eher eine Ausnahmeansicht ist, sofern der Arbeitgeber die Privatnutzung zumindest in geringem Umfang gestattet. Dann gilt er nach herrschender Meinung nämlich als Dienstanbieter und unterliegt dem Telekommunikationsgesetz und somit auch dem Fernmeldegeheimnis.

Woher weiß ich, was als private Internetnutzung gilt?

In erster Linie ergibt sich die Regelung zur Internetnutzung aus Ihrem Arbeitsvertrag. Dort ist festgehalten, ob Sie den Rechner gar nicht, oder zumindest teilweise zur privaten Nutzung verwenden dürfen. Ausgenommen davon sind die Pausenzeiten. Hier hat der Arbeitnehmer selbstverständlich das Recht, private Angelegenheiten am PC oder zumindest am Smartphone zu erledigen. Auch die Überprüfung durch den Vorgesetzten kann und sollte ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt sein. So herrscht von Beginn an Klarheit über den erlaubten Nutzungsumfang und beide Parteien wissen um die Vereinbarung.

Sollte Ihr Arbeitgeber nicht grundsätzlich etwas gegen eine private Internetnutzung während der Arbeitszeit haben, ist es trotzdem wichtig, dass Sie abklären, von welchem Umfang der privaten Nutzung ausgegangen wird. Sonst laufen Sie dennoch Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten.

3 Tipps um Missbrauch zu vermeiden

15 Minuten Zeit werden einem Angestellten zusätzlich zu der regulären Pause normalerweise zugesprochen um sich die Nase zu pudern, die Kaffeemaschine zu betätigen oder sonstige Dinge zu erledigen. Dürfen Sie Ihren PC also zumindest teilweise zur privaten Nutzung verwenden, kann dies ein Zeitrahmen sein, an dem Sie sich orientieren können.

Räumen Sie Ihr Handy einfach in eine Schublade des Schreibtischs oder die Handtasche, sofern Sie es nicht auch als Diensthandy verwenden. So sind Sie nicht dazu geneigt, ständig zu überprüfen, ob Sie neue Nachrichten erhalten haben oder auf welchem Facebook-Post Sie von Ihrem entfernten Bekannten verlinkt wurden

Kommunizieren Sie bei Freunden und Familie, dass Sie immer selbstverständlich während der Pausen und in Ihrer Freizeit erreichbar sind, nicht aber während der Arbeitszeit. So wird niemand damit rechnen, dass Sie in diesem Zeitraum reagieren und Sie möglicherweise erst gar nicht kontaktieren.

Unser Rat: Sollte die private Nutzung nicht vorgesehen sein, genießen Sie es, nicht ständig erreichbar zu sein!

Damit wird die Arbeitszeit wenigstens teilweise entspannend und Sie werden schnell merken, wie angenehm es ist, nicht immer sofort auf Nachrichten und Emails zu antworten. Und auch Ihr Umfeld gewöhnt sich schneller als gedacht daran.

Haben Sie es bereits übertrieben und der Arbeitgeber droht mit Kündigung? Suchen Sie das Gespräch und stellen Sie gemeinsam klare Regeln für die Zukunft auf. Falls der Chef nicht mehr mit sich sprechen lässt und die Kündigung bereits auf dem Tisch liegt –> So melden Sie sich arbeitssuchend / arbeitslos