Bildungsscheck NRW beantragen

In Nordrhein-Westfalen dient der Bildungsscheck hauptsächlich der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten, Selbstständigen und Berufsrückkehrenden und fokussiert sich insbesondere auf kleinere und mittlere Betriebe. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) ermöglicht die finanzielle Förderung mit den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Ziele des Bildungsschecks in NRW

Durch das Ermöglichen einer beruflichen Weiterbildung sollen Beschäftigte ihre Fähigkeiten verbessern, indem sie begleitend zu ihrem Alltag lernen können. Ein weiterer Effekt dieses Bildungsschecks ist die Möglichkeit, dass Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern können, indem sie gut qualifizierte Mitarbeiter beschäftigen.

Voraussetzungen des Bildungsschecks NRW

Das Förderprogramm in Nordrhein-Westfalen unterscheidet grundsätzlich zwei verschiedene Bildungsschecks mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Den individuellen Bildungsscheck für Einzelpersonen und den betrieblichen Bildungsscheck für Unternehmen (Beschäftigte).

Voraussetzungen für den Erhalt eines Bildungsschecks in Nordrhein-Westfalen sind:

  • Finanzielle Unterstützung der Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung
  • Angebote zur Vermittlung von Fachwissen und Kompetenzen ihrer Anwendung
  • Individueller beruflicher Zusammenhang
  • Wohnsitz des/der Empfänger/in des Bildungsschecks in NRW
  • Anzahl des Bildungsschecks innerhalb eines Kalenderjahres: 1 (entscheidend: Datum der Ausgabe des Checks)

Einkommensgrenze

Alleinstehend oder einzeln veranlagte Ehepartner:
Zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt 20.000€ – 40.000€

Gemeinsame Veranlagung (Eheleute):
Einkommen von 40.000€ – 80.000€

Förderung des individuellen Bildungsschecks

Förderung von 50% der Ausgaben einer Weiterbildungsmaßnahme, maximal 500€/Bildungsscheck.
Weitere Informationen zur Berechnung finden Sie direkt bei der Zuständigen Beratungsstelle.

Voraussetzungen für das Beantragen eines betrieblichen Bildungsschecks für Unternehmen und deren Beschäftigte

Der Bildungsscheck für Betriebe soll die Ausgaben für berufliche Weiterbildung von Unternehmen für Beschäftigte finanziell unterstützen.
Die Unternehmen können Ihren Angestellten so Angebote zur Vermittlung von Fachwissen und Anwendungskompetenzen machen. So haben nicht nur die Arbeitnehmer des Unternehmens die Möglichkeit sich weiterzubilden, sondern das Unternehmen profitiert durch daraus resultierenden Ergebnissen, wie eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit, mehr Motivation der Beschäftigten, eine geringere Fluktuation, sowie eine positive Bindung zum Unternehmen.

Voraussetzungen für den betrieblichen Bildungsscheck:

  • Arbeitsstätte / Sitz des Unternehmens in NRW
  • Betriebsgröße beträgt weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
  • Anzahl von Bildungsschecks innerhalb eines Kalenderjahres: maximal 10 und maximal einer pro Mitarbeiter.
  • Förderung der Gesamtausgaben einer Weiterbildungsmaßnahme zu 50%, aber maximal 500€

Weitere Informationen zur Berechnung finden Sie direkt bei der Beratungsstelle.

Bildungsscheck NRW Beratungsstellen

In einer der autorisierten Beratungsstellen wird der Bildungsscheck bei einem persönlichen Beratungsgespräch ausgegeben. Die Ausgabe des Schecks muss vor dem Beginn der Weiterbildung erfolgen.

Bei der Beratungsstellensuche finden sie Ihre wohnortnahe Beratungsstelle für den Bildungsscheck in NRW.

Häufige Fragen – FAQ

In einer der autorisierten Beratungsstellen wird der Bildungsscheck bei einem persönlichen Beratungsgespräch ausgegeben. Die Ausgabe des Schecks muss vor dem Beginn der Weiterbildung erfolgen.

Das Förderprogramm in Nordrhein-Westfalen unterscheidet grundsätzlich zwei verschiedene Bildungsschecks mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Den individuellen Bildungsscheck für Einzelpersonen und den betrieblichen Bildungsscheck für Unternehmen (Beschäftigte).

Voraussetzungen für den Erhalt eines Bildungsschecks in Nordrhein-Westfalen sind:

  • Finanzielle Unterstützung der Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung
  • Angebote zur Vermittlung von Fachwissen und Kompetenzen ihrer Anwendung
  • Individueller beruflicher Zusammenhang
  • Wohnsitz des/der Empfänger/in des Bildungsschecks in NRW
  • Anzahl des Bildungsschecks innerhalb eines Kalenderjahres: 1 (entscheidend: Datum der Ausgabe des Checks)
  • Einkommen 20.000 bis 40.000€ oder bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 – 80.000€

Der Bildungsscheck ist ein Formular, welches Ihnen die finanzielle Unterstützung für eine berufliche Weiterbildung sichert. In NRW werden 50 – 70 % Der Kosten übernommen, maximal aber 500€. Sie erhalten den Bildungsscheck bei der zuständigen Beratungsstelle und können diesen dann direkt bei einem anerkannten und zertifizierten Bildungsträger einlösen. Eine Auszahlung des Gutscheins ist nicht möglich.

Bildungsurlaub wird immer nach dem Arbeitsort berechnet, nicht nach dem Wohnort. In Nordrhein-Westfalen haben Sie nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub. Diese 5 Tage können Sie für politische oder berufliche Weiterbildung nutzen.

Die Weiterbildung muss mindestens 3 Tage am Stück gehen oder 5 Tage in Wochenintervallen. Täglich müssen mindestens 6 Unterrichtsstunden erfolgen.
Denken Sie daran rechtzeitig 6 Wochen vor Weiterbildungsbeginn den Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber zu beantragen. Der Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen bis 3 Wochen vor Beginn den Antrag ablehnen.

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