Bil­dungs­scheck NRW beantragen

In Nor­d­rhein-Wes­t­­fa­­len dient der Bil­dungs­scheck haupt­säch­lich der beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung von Beschäf­tig­ten, Selbst­stän­di­gen und Berufs­rück­keh­ren­den und fokus­siert sich ins­be­son­de­re auf klei­ne­re und mitt­le­re Betrie­be. Das Minis­te­ri­um für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les NRW (MAGS) ermög­licht die finan­zi­el­le För­de­rung mit den Mit­teln des Euro­päi­schen Sozi­al­fonds (ESF).

Zie­le des Bil­dungs­schecks in NRW

Durch das Ermög­li­chen einer beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung sol­len Beschäf­tig­te ihre Fähig­kei­ten ver­bes­sern, indem sie beglei­tend zu ihrem All­tag ler­nen kön­nen. Ein wei­te­rer Effekt die­ses Bil­dungs­schecks ist die Mög­lich­keit, dass Unter­neh­men ihre Wett­be­werbs­fä­hig­keit stei­gern kön­nen, indem sie gut qua­li­fi­zier­te Mit­ar­bei­ter beschäftigen.

Vor­aus­set­zun­gen des Bil­dungs­schecks NRW

Das För­der­pro­gramm in Nor­d­rhein-Wes­t­­fa­­len unter­schei­det grund­sätz­lich zwei ver­schie­de­ne Bil­dungs­schecks mit unter­schied­li­chen Vor­aus­set­zun­gen. Den indi­vi­du­el­len Bil­dungs­scheck für Ein­zel­per­so­nen und den betrieb­li­chen Bil­dungs­scheck für Unter­neh­men (Beschäf­tig­te).

Vor­aus­set­zun­gen für den Erhalt eines Bil­dungs­schecks in Nor­d­rhein-Wes­t­­fa­­len sind:

  • Finan­zi­el­le Unter­stüt­zung der Aus­ga­ben einer beruf­li­chen Weiterbildung
  • Ange­bo­te zur Ver­mitt­lung von Fach­wis­sen und Kom­pe­ten­zen ihrer Anwendung
  • Indi­vi­du­el­ler beruf­li­cher Zusammenhang
  • Wohn­sitz des/der Empfänger/in des Bil­dungs­schecks in NRW
  • Anzahl des Bil­dungs­schecks inner­halb eines Kalen­der­jah­res: 1 (ent­schei­dend: Datum der Aus­ga­be des Checks)

Ein­kom­mens­gren­ze

Allein­ste­hend oder ein­zeln ver­an­lag­te Ehe­part­ner:
Zu ver­steu­ern­des Jah­res­ein­kom­men beträgt 20.000€ — 40.000€

Gemein­sa­me Ver­an­la­gung (Ehe­leu­te):
Ein­kom­men von 40.000€ — 80.000€

För­de­rung des indi­vi­du­el­len Bildungsschecks

För­de­rung von 50% der Aus­ga­ben einer Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­me, maxi­mal 500€/Bildungsscheck.
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Berech­nung fin­den Sie direkt bei der Zustän­di­gen Bera­tungs­stel­le.

Vor­aus­set­zun­gen für das Bean­tra­gen eines betrieb­li­chen Bil­dungs­schecks für Unter­neh­men und deren Beschäftigte

Der Bil­dungs­scheck für Betrie­be soll die Aus­ga­ben für beruf­li­che Wei­ter­bil­dung von Unter­neh­men für Beschäf­tig­te finan­zi­ell unterstützen.
Die Unter­neh­men kön­nen Ihren Ange­stell­ten so Ange­bo­te zur Ver­mitt­lung von Fach­wis­sen und Anwen­dungs­kom­pe­ten­zen machen. So haben nicht nur die Arbeit­neh­mer des Unter­neh­mens die Mög­lich­keit sich wei­ter­zu­bil­den, son­dern das Unter­neh­men pro­fi­tiert durch dar­aus resul­tie­ren­den Ergeb­nis­sen, wie eine höhe­re Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit, mehr Moti­va­ti­on der Beschäf­tig­ten, eine gerin­ge­re Fluk­tua­ti­on, sowie eine posi­ti­ve Bin­dung zum Unternehmen.

Vor­aus­set­zun­gen für den betrieb­li­chen Bildungsscheck:

  • Arbeits­stät­te / Sitz des Unter­neh­mens in NRW
  • Betriebs­grö­ße beträgt weni­ger als 250 Beschäf­tig­te (Voll­zeit­äqui­va­len­te)
  • Anzahl von Bil­dungs­schecks inner­halb eines Kalen­der­jah­res: maxi­mal 10 und maxi­mal einer pro Mitarbeiter.
  • För­de­rung der Gesamt­aus­ga­ben einer Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­me zu 50%, aber maxi­mal 500€

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Berech­nung fin­den Sie direkt bei der Bera­tungs­stel­le.

Bil­dungs­scheck NRW Beratungsstellen

In einer der auto­ri­sier­ten Bera­tungs­stel­len wird der Bil­dungs­scheck bei einem per­sön­li­chen Bera­tungs­ge­spräch aus­ge­ge­ben. Die Aus­ga­be des Schecks muss vor dem Beginn der Wei­ter­bil­dung erfolgen.

Bei der Bera­tungs­stel­len­su­che fin­den sie Ihre wohn­ort­na­he Bera­tungs­stel­le für den Bil­dungs­scheck in NRW.

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