Bil­dungs­gut­schein bean­tra­gen — Voraussetzungen

Der Bil­dungs­scheck ist eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für die beruf­li­che Wei­ter­bil­dung. Die­ses Pro­gramm der indi­vi­du­el­len Wei­ter­bil­dun­gen wird aus Mit­teln des Euro­päi­schen Sozi­al­fonds (ESF) ermög­licht. Die­ses För­der­mo­dell — Bil­dungs­scheck oder auch Qua­li­fi­zie­rungs­scheck, gibt es in den unter­schied­li­chen Bun­des­län­dern in Deutsch­land. Es unter­schei­det sich grund­sätz­lich in den Ange­bo­ten der Wei­ter­bil­dun­gen und den Förderungsvoraussetzungen.

Wir haben für Sie die ver­schie­de­nen Mög­lich­kei­ten von finan­zi­el­ler Unter­stüt­zung für Ihre Wei­ter­bil­dung und Umschu­lung zusam­men­ge­stellt. Auch nach Bun­des­län­der sor­tiert, fin­den Sie hier alle wich­ti­gen Infor­ma­ti­on zur Bean­tra­gung von Bil­dungs­gut­schei­nen und die dazu­ge­hö­ri­gen Stel­len, die Sie dabei unterstützen.

Vor­aus­set­zun­gen für einen Bildungsgutschein

Bil­dungs­gut­schein für Berufstätige

Lei­der gibt es kei­ne deutsch­land­wei­ten ein­heit­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für einen Bil­dungs­gut­schein. Jedes Bun­des­land kann selbst dar­über ent­schei­den, wel­che Vor­aus­set­zun­gen und Kri­te­ri­en erfüllt wer­den müs­sen, um eine Wei­ter­bil­dung durch einen Bil­dungs­gut­schein bezu­schusst zu bekom­men. Außer­dem unter­schei­det man all­ge­mein zwi­schen indi­vi­du­el­len und betrieb­li­chen För­de­run­gen. Indi­vi­du­el­le För­de­run­gen rich­ten sich an Per­so­nen, die eine Wei­ter­bil­dung ohne das zutun eines Arbeit­ge­bers machen möch­ten. Betrieb­li­che För­de­run­gen gehen direkt an Unter­neh­men, die Ihren Mit­ar­bei­tern Wei­ter­bil­dun­gen ermög­li­chen wollen.

bildungsgutschein für berufstätige

Die meis­ten Bil­dungs­gut­schei­ne rich­ten sich an sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­tig­te Per­so­nen. In der Regel soll­te das Brut­to­jah­res­ein­kom­men, bei Ein­zel­ver­an­la­gung min­des­tens 20.000€ betra­gen. Bei gemein­sa­mer Ver­an­la­gung 40.000€. Doch auch hier gibt es je nach Bun­des­land die unter­schied­lichs­ten Ein­stu­fun­gen, wel­che Sie unten direkt über­sicht­lich auf­ge­lis­tet finden.

Aber nicht nur für Arbeit­neh­mer sind Bil­dungs­gut­schei­ne als För­de­rung für indi­vi­du­el­le Wei­ter­bil­dun­gen, Kur­se und Semi­na­re mög­lich. Auch für Rück­keh­rer in die Berufs­welt aus der Arbeits­lo­sig­keit, Wie­der­ein­stei­ger in einen Beruf oder Rück­keh­rer aus der Selbst­stän­dig­keit in ein Ange­stell­ten­ver­hält­nis. Sogar Aus­zu­bil­den­de kön­nen gewis­se Kur­se, die Wis­sen ver­mit­teln, wel­ches nicht in Ihrer Aus­bil­dung vor­ge­se­hen ist, aber zur beruf­li­che För­de­rung bei­trägt, über Bil­dungs­gut­schei­ne bezu­schusst bekommen.

Antrag Bil­dungs­gut­schein

Die indi­vi­du­el­len Wei­ter­bil­dun­gen wer­den aus Mit­teln des Euro­päi­schen Sozi­al­fonds (ESF) finan­ziert. Um einen Bil­dungs­gut­schein zu bean­tra­gen muss bei der jeweils zustän­di­gen Stel­le des Bun­des­lan­des der Antrag für einen Bil­dungs­gut­schein gestellt werden.

ACHTUNG — Infor­mie­ren Sie sich immer recht­zei­tig vor­her über die Antrag­stel­lung, die Vor­aus­set­zun­gen und die Höhe der Zuschüs­se. Wei­ter­bil­dun­gen, die bereits lau­fen, kön­nen nicht mehr geför­dert wer­den. Meist geht mit dem Antrag eines Bil­dungs­gut­scheins auch ein indi­vi­du­el­les Bera­tungs­ge­spräch ein­her. In jedem Bun­des­land gibt es Trä­ger die­ser Bera­tungs­stel­len — nicht sel­ten ist ein per­sön­li­ches Gespräch Vor­aus­set­zung für die Geneh­mi­gung Ihres Antrags.

Bil­dungs­gut­schein beantragen

Über bestimm­te Bera­tungs­ein­rich­tun­gen Ihres Lan­des wer­den die Bil­dungs­schecks oder Qua­li­fi­zie­rungs­schecks aus­ge­ge­ben. Die­se sind zum Bei­spiel Kam­mern, Wirt­schafts­för­de­run­gen, Volks­hoch­schu­len oder regio­na­le Wei­­ter­­bil­­dungs-Net­z­­wer­­ke. Unten fin­den Sie auf­ge­lis­tet alle Trä­ger der ver­schie­de­nen Bundesländer.

Indi­vi­du­el­le Bera­tung erhalten

Bei indi­vi­du­el­len Bera­tun­gen erfah­ren Sie Infor­ma­tio­nen über geeig­ne­te Ange­bo­te der Wei­ter­bil­dun­gen und Anbie­ter der Bil­dungs­schecks und Qua­li­fi­zie­rungs­schecks. Ihnen wer­den eben­falls inhalt­li­che und for­mel­le Vor­aus­set­zun­gen erklärt. Im Anschluss eines per­sön­li­chen Gesprächs erhal­ten sie in der Regel ihren Scheck direkt aus­ge­hän­digt. Die­sen kön­nen Sie bei einem zer­ti­fi­zier­ten Bil­dungs­an­bie­ter ein­rei­chen. Meist bekom­men Sie vor Ort bei Ihrem Bera­tungs­ge­spräch schon Fly­er, Bro­schü­ren und Ange­bo­te von zer­ti­fi­zier­ten Anbie­tern mit. Las­sen Sie sich dadurch aber nicht von Ihrem beruf­li­chen Ziel abbrin­gen. Sie kön­nen immer selbst auf die Suche nach pas­sen­den Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bo­ten gehen. Im Inter­net fin­den sich unzäh­li­ge Anbie­ter von vor Ort Kur­sen, Online Kur­sen, Teil­­zeit- und Wochen­end- Wei­ter­bil­dun­gen u.v.m.

Ver­lie­ren Sie nicht den Über­blick und fin­den Sie schnell, wel­che Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­me für Ihre Wün­sche dir rich­ti­ge ist.

Ziel­grup­pe für finan­zi­el­le Unterstützung

Je nach Bun­des­land wird unter­schie­den, an wen sich die Bil­­dungs- oder Qua­li­fi­zie­rungs­schecks rich­ten. Anspruch auf den Wei­ter­bil­dungs­scheck haben zum Bei­spiel sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­tig­te, Arbeit­neh­mer ohne aner­kann­ten Berufs­ab­schluss, Beschäf­tig­te über 45 Jah­ren, mit­ar­bei­ten­de Betriebs­in­ha­ber, Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler, Aus­zu­bil­den­de und Stu­die­ren­den.

Unab­hän­gig davon rich­ten sich Bil­dungs­gut­schei­ne immer an Per­so­nen, die Ihre beruf­li­chen Mög­lich­kei­ten ver­bes­sern möch­ten. Finan­zi­ell unter­stützt wer­den daher haupt­säch­lich Wei­ter­bil­dun­gen, Kur­se, Semi­na­re und auch Coa­chings, die die beruf­li­chen Kennt­nis­se, Fer­tig­kei­ten und Fähig­kei­ten erhal­ten und erwei­tern. Auf­stiegs­fort­bil­dun­gen fal­len grund­sätz­lich nicht dar­un­ter, aber wenn Sie nach erfolg­reich abge­schlos­se­ner Wei­ter­bil­dung einen Job- bzw. Unter­neh­mens­wech­sel ange­hen, ist das durch­aus nachvollziehbar.

Leis­tun­gen der Bil­dungs­schecks / Qualifizierungsschecks

Die Leis­tun­gen, die der Scheck för­dert unter­schei­den sich in den Bun­des­län­dern. Sie för­dern z.B. außer­be­trieb­li­che Maß­nah­men, beruf­li­che Wei­ter­bil­dun­gen, Wei­ter­bil­dung im Bereich Digi­ta­li­sie­rung und Wei­ter­bil­dun­gen für Berufs­ab­schlüs­se. Wel­che Leis­tun­gen genau in Ihrem Bun­des­land geför­dert wer­den, erfah­ren Sie wei­ter unten.

Finan­zi­el­le För­de­rung durch Zuschüsse

bildungsgutschein fördermöglichkeiten

Die Finan­zi­el­len Unter­stüt­zun­gen der Bun­des­län­der im Rah­men des Schecks unter­schei­den sich eben­falls in ihrer Höhe. Es wer­den Zuschüs­se in einer Höhe von zum Bei­spiel 50% oder 70% der Semi­nar­kos­ten gewähr­leis­tet oder Pau­schal­be­trä­ge von 500€ übernommen.

Wie viel in wel­chem Bun­des­land über Bil­dungs­gut­schei­ne bezu­schusst und geför­dert wird sehen Sie nach­fol­gend über­sicht­lich nach Bun­des­land sortiert.

För­der­mög­lich­kei­ten nach Bundesländer

För­der­pro­gramm für Fachkurse

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

  • Erwerbs­tä­ti­ge
  • Unter­neh­mer
  • Grün­der
  • Wie­der­ein­stei­ger
  • Frei­be­ruf­ler

mit Haupt­wohn­sitz in Baden-Württemberg.

Wel­che Maß­nah­men wer­den geför­dert?
Fach­kur­se von min­des­tens 8 bis maxi­mal 240 Unter­richts­ein­hei­ten durch Zuschuss zur Teilnahmegebühr.

Wie wird die För­de­rung aus­ge­zahlt?
Der Zuschuss wird direkt von der Gebühr des Wei­ter­bil­dungs­kur­ses in Höhe von 30 — 70 % abgezogen.

Wo fin­de ich mehr Infor­ma­tio­nen und Anträge?

https://www.bildungspraemie.info/de/baden-w-rttemberg.php
www.esf-bw.de

Bil­dungs­gut­schein über die Agen­tur für Arbeit

Über die Agen­tur für Arbeit oder über das Job­cen­ter kön­nen Sie einen Bil­dungs­gut­schein für eine Wei­ter­bil­dung oder Umschu­lung bekom­men. Wel­che Leis­tun­gen genau über­nom­men wer­den und in wel­cher Höhe muss indi­vi­du­ell vor Beginn der Maß­nah­me fest­ge­legt wer­den. Der Bil­dungs­gut­schein der Agen­tur für Arbeit ist nur für einen gewis­sen Zeit­raum gül­tig und kann nur bei zuge­las­se­nen Bil­dungs­trä­gern ein­ge­löst werden.

Bil­dungs­gut­schein der Agen­tur für Arbeit / Job­cen­ter — Voraussetzungen

Nicht nur Arbeit­su­chen­de kön­nen über das Job­cen­ter oder die Agen­tur für Arbeit eine finan­zi­el­le För­de­rung für Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men oder Umschu­lun­gen erhal­ten. Auch berufs­tä­ti­ge, die gewis­se Vor­aus­set­zun­gen haben, kön­nen so Unter­stüt­zung erhalten.

  • Arbeits­lo­sig­keit kann been­det werden
  • Arbeits­lo­sig­keit kann ver­mie­den werden
  • Berufs­ab­schluss wir nach­ge­holt

ACHTUNG — Bei der Agen­tur für Arbeit wird indi­vi­du­ell dar­über ent­schie­den wer einen Bil­dungs­gut­schein erhält. Auch im Job­cen­ter ent­schei­den die Fall­ma­na­ger im ein­zel­nen über die Geneh­mi­gung der För­de­rung und deren Höhe. Ein Rechts­an­spruch gibt es daher nicht.

Die Agen­tur für Arbeit über­nimmt wei­te­re Kosten

Das “Arbeits­amt” — also die Agen­tur für Arbeit oder das Job­cen­ter über­nimmt Kos­ten für:

  • Lehr­gän­ge, Semi­na­re, Kur­se, Weiterbildungen
  • Prü­fungs­ge­büh­ren
  • Kos­ten für Bil­dungs­ma­te­ri­al, wie Bücher
  • Fahrt­kos­ten
  • Kin­der­be­treu­ung
  • Unter­kunft und Verpflegung

Häu­fi­ge Fra­gen — FAQ

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