Bildungsgutschein beantragen – Voraussetzungen

Der Bildungsscheck ist eine finanzielle Unterstützung für die berufliche Weiterbildung. Dieses Programm der individuellen Weiterbildungen wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) ermöglicht. Dieses Fördermodell – Bildungsscheck oder auch Qualifizierungsscheck, gibt es in den unterschiedlichen Bundesländern in Deutschland. Es unterscheidet sich grundsätzlich in den Angeboten der Weiterbildungen und den Förderungsvoraussetzungen.

Wir haben für Sie die verschiedenen Möglichkeiten von finanzieller Unterstützung für Ihre Weiterbildung und Umschulung zusammengestellt. Auch nach Bundesländer sortiert, finden Sie hier alle wichtigen Information zur Beantragung von Bildungsgutscheinen und die dazugehörigen Stellen, die Sie dabei unterstützen.

Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein

Bildungsgutschein für Berufstätige

Leider gibt es keine deutschlandweiten einheitlichen Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein. Jedes Bundesland kann selbst darüber entscheiden, welche Voraussetzungen und Kriterien erfüllt werden müssen, um eine Weiterbildung durch einen Bildungsgutschein bezuschusst zu bekommen. Außerdem unterscheidet man allgemein zwischen individuellen und betrieblichen Förderungen. Individuelle Förderungen richten sich an Personen, die eine Weiterbildung ohne das zutun eines Arbeitgebers machen möchten. Betriebliche Förderungen gehen direkt an Unternehmen, die Ihren Mitarbeitern Weiterbildungen ermöglichen wollen.

bildungsgutschein für berufstätige

Die meisten Bildungsgutscheine richten sich an sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen. In der Regel sollte das Bruttojahreseinkommen, bei Einzelveranlagung mindestens 20.000€ betragen. Bei gemeinsamer Veranlagung 40.000€. Doch auch hier gibt es je nach Bundesland die unterschiedlichsten Einstufungen, welche Sie unten direkt übersichtlich aufgelistet finden.

Aber nicht nur für Arbeitnehmer sind Bildungsgutscheine als Förderung für individuelle Weiterbildungen, Kurse und Seminare möglich. Auch für Rückkehrer in die Berufswelt aus der Arbeitslosigkeit, Wiedereinsteiger in einen Beruf oder Rückkehrer aus der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis. Sogar Auszubildende können gewisse Kurse, die Wissen vermitteln, welches nicht in Ihrer Ausbildung vorgesehen ist, aber zur berufliche Förderung beiträgt, über Bildungsgutscheine bezuschusst bekommen.

Antrag Bildungsgutschein

Die individuellen Weiterbildungen werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Um einen Bildungsgutschein zu beantragen muss bei der jeweils zuständigen Stelle des Bundeslandes der Antrag für einen Bildungsgutschein gestellt werden.

ACHTUNG – Informieren Sie sich immer rechtzeitig vorher über die Antragstellung, die Voraussetzungen und die Höhe der Zuschüsse. Weiterbildungen, die bereits laufen, können nicht mehr gefördert werden. Meist geht mit dem Antrag eines Bildungsgutscheins auch ein individuelles Beratungsgespräch einher. In jedem Bundesland gibt es Träger dieser Beratungsstellen – nicht selten ist ein persönliches Gespräch Voraussetzung für die Genehmigung Ihres Antrags.

Bildungsgutschein beantragen

Über bestimmte Beratungseinrichtungen Ihres Landes werden die Bildungsschecks oder Qualifizierungsschecks ausgegeben. Diese sind zum Beispiel Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder regionale Weiterbildungs-Netzwerke. Unten finden Sie aufgelistet alle Träger der verschiedenen Bundesländer.

Individuelle Beratung erhalten

Bei individuellen Beratungen erfahren Sie Informationen über geeignete Angebote der Weiterbildungen und Anbieter der Bildungsschecks und Qualifizierungsschecks. Ihnen werden ebenfalls inhaltliche und formelle Voraussetzungen erklärt. Im Anschluss eines persönlichen Gesprächs erhalten sie in der Regel ihren Scheck direkt ausgehändigt. Diesen können Sie bei einem zertifizierten Bildungsanbieter einreichen. Meist bekommen Sie vor Ort bei Ihrem Beratungsgespräch schon Flyer, Broschüren und Angebote von zertifizierten Anbietern mit. Lassen Sie sich dadurch aber nicht von Ihrem beruflichen Ziel abbringen. Sie können immer selbst auf die Suche nach passenden Weiterbildungsangeboten gehen. Im Internet finden sich unzählige Anbieter von vor Ort Kursen, Online Kursen, Teilzeit- und Wochenend- Weiterbildungen u.v.m.

Verlieren Sie nicht den Überblick und finden Sie schnell, welche Weiterbildungsmaßnahme für Ihre Wünsche dir richtige ist.

Zielgruppe für finanzielle Unterstützung

Je nach Bundesland wird unterschieden, an wen sich die Bildungs- oder Qualifizierungsschecks richten. Anspruch auf den Weiterbildungsscheck haben zum Beispiel sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, Arbeitnehmer ohne anerkannten Berufsabschluss, Beschäftigte über 45 Jahren, mitarbeitende Betriebsinhaber, Selbstständige, Freiberufler, Auszubildende und Studierenden.

Unabhängig davon richten sich Bildungsgutscheine immer an Personen, die Ihre beruflichen Möglichkeiten verbessern möchten. Finanziell unterstützt werden daher hauptsächlich Weiterbildungen, Kurse, Seminare und auch Coachings, die die beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erhalten und erweitern. Aufstiegsfortbildungen fallen grundsätzlich nicht darunter, aber wenn Sie nach erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung einen Job- bzw. Unternehmenswechsel angehen, ist das durchaus nachvollziehbar.

Leistungen der Bildungsschecks / Qualifizierungsschecks

Die Leistungen, die der Scheck fördert unterscheiden sich in den Bundesländern. Sie fördern z.B. außerbetriebliche Maßnahmen, berufliche Weiterbildungen, Weiterbildung im Bereich Digitalisierung und Weiterbildungen für Berufsabschlüsse. Welche Leistungen genau in Ihrem Bundesland gefördert werden, erfahren Sie weiter unten.

Finanzielle Förderung durch Zuschüsse

bildungsgutschein fördermöglichkeiten

Die Finanziellen Unterstützungen der Bundesländer im Rahmen des Schecks unterscheiden sich ebenfalls in ihrer Höhe. Es werden Zuschüsse in einer Höhe von zum Beispiel 50% oder 70% der Seminarkosten gewährleistet oder Pauschalbeträge von 500€ übernommen.

Wie viel in welchem Bundesland über Bildungsgutscheine bezuschusst und gefördert wird sehen Sie nachfolgend übersichtlich nach Bundesland sortiert.

Fördermöglichkeiten nach Bundesländer

Förderprogramm für Fachkurse

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

  • Erwerbstätige
  • Unternehmer
  • Gründer
  • Wiedereinsteiger
  • Freiberufler

mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg.

Welche Maßnahmen werden gefördert?
Fachkurse von mindestens 8 bis maximal 240 Unterrichtseinheiten durch Zuschuss zur Teilnahmegebühr.

Wie wird die Förderung ausgezahlt?
Der Zuschuss wird direkt von der Gebühr des Weiterbildungskurses in Höhe von 30 – 70 % abgezogen.

Wo finde ich mehr Informationen und Anträge?

https://www.bildungspraemie.info/de/baden-w-rttemberg.php
www.esf-bw.de

Bayerischer Bildungsscheck

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

Beschäftigte mit Hauptwohnsitz / oder Hauptarbeitsort in Bayern, die sich eine individuelle Weiterbildung im Bereich Digitalisierung machen wollen. Das Bruttojahreseinkommen muss hier über 20.000€ aus nicht selbstständiger Arbeit liegen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Weiterbildungen im Thema Digitalisierung
  • Mindestkosten des Kurses über 500€
  • Mindestdauer des Kurses 8 Stunden

Wie wird die Förderung ausgezahlt?
Der Bayerische Bildungsscheck im Wert von 500€ wird direkt beim Bildungsträger eingelöst.

Wo finde ich mehr Informationen und Anträge?

https://www.bildungspraemie.info/de/bayern.php

Weiterbildungsrichtlinie

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

  • Erwerbstätige
  • Unternehmer
  • Gründer
  • Wiedereinsteiger
  • Freiberufler

Alle Personen die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, mit Hauptwohnsitz in Brandenburg.

Welche Maßnahmen werden gefördert?
Alle Weiterbildungen, die die Karriere fördern, unabhängig vom Arbeitsplatz.

Wie wird die Förderung ausgezahlt?
In Brandenburg kann man einmal im Jahr den Bildungsscheck Zuschuss in Höhe von 715€ beantragen, der direkt auf die Kursgebühren angerechnet wird.

Selbstbeteiligung
Bitte beachten Sie, dass in Brandenburg immer 30% Selbstbeteiligung für Sie bleibt.

Wo finde ich mehr Informationen und Anträge?

https://www.bildungspraemie.info/de/brandenburg.php

Weiterbildungsscheck

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

  • Erwerbstätige mit geringer Qualifizierung
  • Personen ohne Ausbildung, mit Berufserfahrung, um den Abschluss nachzuholen
  • Personen mit nur teilweise anerkannten Ausbildungen (z.B. aus dem Ausland)
  • Arbeitslose
  • Kleine Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, die Ihre Angestellten mit Weiterbildungsangeboten unterstützen möchten

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Kompetenzanalysen
  • Weiterbildungen
  • Nachqualifizierungen
  • Kurse zur Vorbereitung auf einen Berufsabschluss

Wie wird die Förderung ausgezahlt?

  • Je nach Zielgruppe zwischen 50% und 100% Kostenübernahme
  • Je nach Zielgruppe 500€ bis 9000€

Wo finde ich mehr Informationen und Anträge?

https://www.bildungspraemie.info/de/bremen.php

Weiterbildungsbonus

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

  • Erwerbstätige in kleinen und mittelständigen Unternehmen bis 249 Mitarbeiter
  • Mitarbeiter in Elternzeit
  • Personen mit keiner oder geringer Ausbildung
  • Aufstocker
  • Einsteiger nach „Hamburger Modell“
  • Selbstständige in kreativen Bereichen
  • Mindestarbeitszeit 15 Stunden pro Woche
  • Wohnsitz oder Arbeitsort Hamburg
  • Verdienst mehr als 450€ pro Monat

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Berufsbezogene Weiterbildungen
  • Berufsbezogene Qualifizierungen
  • evtl. spezielle Coachings

Wie wird die Förderung ausgezahlt?

  • Je nach Zielgruppe zwischen 50% und 100% Kostenübernahme
  • Maximal 2000€
  • Mindestkosten 250€
  • Anerkannte Weiterbildungs- und Qualifizierungsanbieter

Wo finde ich mehr Informationen und Anträge?

https://www.bildungspraemie.info/de/hamburg.php

Qualifizierungsscheck

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

  • Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Ohne Berufsabschluss
  • Seit 4 Jahren nicht mehr im gelernten Beruf tätig
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Hauptwohnsitz in Hessen

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Weiterbildungen und Teilweiterqualifizierungen, die zum Berufsabschluss führen
  • Prüfungsgebühren
  • Nur für zertifizierte Weiterbildungsanbieter

Wie wird die Förderung ausgezahlt?

  • 50% oder maximal 4000€
  • Maximal 2000€
  • Mindestkosten 250€
  • Anerkannte Weiterbildungs- und Qualifizierungsanbieter

Wo finde ich mehr Informationen und Anträge?

https://www.bildungspraemie.info/de/hessen.php

www.proabschluss.de

Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

  • Beschäftigte und Angestellte
  • Zuwendungsempfänger die Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung
  • Maßnahmen zur Erhaltung und Vertiefung von Kompetenzen und Qualifikationen im beruflichen Kontext
  • Kompetenzfeststellungen im beruflichen Zusammenhang
  • Durchführung von externen geeigneten Dienstleistern

Wie wird die Förderung ausgezahlt?

  • 50% oder maximal 500€
  • Maximal 3000€ bei abschlussorientierten Qulifizierungen
  • De-minimis Förderung bis zu 75%

Wo finde ich mehr Informationen und Anträge?

https://www.bildungspraemie.info/de/mecklenburg-vorpommern.php

https://www.gsa-schwerin.de/startseite/aktuelles.html

Weiterbildung in Niedersachsen

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

  • Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen
  • Betriebsinhaber von Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Berufsbezogene Weiterbildungen
  • Prüfungsgebühren
  • Personalkosten, die durch Freistellung der betreffenden Mitarbeiter entstehen
  • Kurse, die mit einem Zertifikat abschließen

Wie wird die Förderung ausgezahlt?

  • Arbeitgeber erhalten maximal 50% als Zuschuss
  • Mindestfördersumme 1000€
  • Der Arbeitgeber muss mindestens 10% selbst tragen

Wo finde ich mehr Informationen und Anträge?

https://www.bildungspraemie.info/de/niedersachsen.php

https://www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Weiterbildung-in-Niedersachsen/index.jsp

Bildungsscheck

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

  • Beschäftigte mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
  • Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 € (40.000 bis 80.000 € bei gemeinsamer Veranlagung)
  • Berufsrückkehrende Selbstständige
  • Kleine und mittelständige Unternehmen mit mindestens 1, maximal 249 Mitarbeiter und Sitz in Nordrhein-Westfalen

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Berufsbezogene Weiterbildungen

Wie wird die Förderung ausgezahlt?

  • 50%
  • Maximal 500€
  • Jährlich für individuelle Weiterbildungen
  • Maximal 10 Bildungsschecks pro Jahr und Betrieb

Wo finde ich mehr Informationen und Anträge?

https://www.bildungspraemie.info/de/nordrhein-westfalen.php

www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche

QualiScheck

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

  • Beschäftigte mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz
  • Jahreseinkommen ab 20.000€ (40.000€ bei gemeinsamer Veranlagung)
  • Beschäftigte mit geringerem Einkommen, wenn die Weiterbildung mindestens 1000€ inkl. MwSt. kostet

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Berufsbezogene Weiterbildungen

Wie wird die Förderung ausgezahlt?

  • 60% der Weiterbildungs- und Prüfungskosten
  • Maximal 600€ pro Person

Wo finde ich mehr Informationen und Anträge?

https://www.bildungspraemie.info/de/rheinland-pfalz.php

https://www.qualischeck.rlp.de/

Kompetenz durch Weiterbildung - KdW

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

  • Beschäftigte in Unternehmen mit maximal 249 Mitarbeitern
  • Betriebsstätte muss im Saarland liegen

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Berufsbezogene Weiterbildungen
  • Berufsbezogene Schulungen und Seminare
  • Interne Schulungen sind NICHT förderfähig

Wie wird die Förderung ausgezahlt?

  • bis zu 50% der Kosten
  • Maximal 2000€ pro Mitarbeiter

Wo finde ich mehr Informationen und Anträge?

https://www.bildungspraemie.info/de/saarland.php

http://www.forschung-fuer-das-saarland.de/dante-cms/DE/5579/Weiterbildung.html

Weiterbildungsscheck

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

  • Einzelpersonen (individuell)
  • Unternehmen (betrieblich)

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Berufliche Weiterbildungen

Wie wird die Förderung ausgezahlt?

  • 40% – 80% der Kosten inkl. Prüfungsgebühren
  • Maximal 2000€ pro Mitarbeiter

Wo finde ich mehr Informationen und Anträge?

https://www.bildungspraemie.info/de/sachsen.php

Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

  • Beschäftigte mit monatlichem Bruttoeinkommen von maximal 4575€
  • Auszubildende und Berufsfachschüler ab 18 Jahre
  • Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Berufsbezogene Weiterbildungen, die mindestens 1000€ kosten
  • Kosten mindestens 500€ für Auszubildende
  • Kurse, Seminare, Coachings und Weiterbildungsstudiengänge

Wie wird die Förderung ausgezahlt?

  • bis zu 90% Zuschuss
  • maximal bis zu 25.000€ pro Weiterbildungsvorhaben (betrieblich)
  • Pauschale für Kinderbetreuung, Fahr- und Übernachtungskosten

Wo finde ich mehr Informationen und Anträge?

https://www.bildungspraemie.info/de/sachsen-anhalt.php

https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-direkt

http://www.forschung-fuer-das-saarland.de/dante-cms/DE/5579/Weiterbildung.html

Weiterbildungsbonus

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

  • Auszubildende
  • Erwerbstätige
  • Aufstocker
  • Inhaber von Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeiter
  • Freiberufler
  • mit festem Wohnsitz oder Arbeitsort in Schleswig-Holstein

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Berufsbezogene Weiterbildungen
  • Aufstiegsqualifizierungen
  • Maßnahmen müssen mindestens 16 Stunden beinhalten
  • Akkreditierte Fernlehrgänge und Onlinekurse
  • Wissenschaftliche Weiterbildungen an Hochschulen  (einzelne Module)

Wie wird die Förderung ausgezahlt?

  • 50% der Weiterbildungskosten
  • Maximal 1500€
  • Der Arbeitgeber muss 50% übernehmen

Wo finde ich mehr Informationen und Anträge?

https://www.bildungspraemie.info/de/schleswig-holstein.php

https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-arbeit-aktion-c4-weiterbildungsbonus/

Weiterbildungsscheck

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

  • Erwerbstätige in Thüringer Unternehmen
  • Selbstständige in Thüringen
  • Jahresbruttogehalt zwischen 20.000 und 40.000€ (bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich das Gehalt)

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Berufsbezogene Weiterbildungen
  • Zertifizierte Weiterbildungsträger

Wie wird die Förderung ausgezahlt?

  • Bis zu 1000€ Zuschuss

Wo finde ich mehr Informationen und Anträge?

https://www.bildungspraemie.info/de/th-ringen.php

https://www.gfaw-thueringen.de/cms/?s=gfaw_esf_aktuell&pid=14&fid=29&

Bildungsgutschein über die Agentur für Arbeit

Über die Agentur für Arbeit oder über das Jobcenter können Sie einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildung oder Umschulung bekommen. Welche Leistungen genau übernommen werden und in welcher Höhe muss individuell vor Beginn der Maßnahme festgelegt werden. Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit ist nur für einen gewissen Zeitraum gültig und kann nur bei zugelassenen Bildungsträgern eingelöst werden.

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit / Jobcenter - Voraussetzungen

Nicht nur Arbeitsuchende können über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit eine finanzielle Förderung für Weiterbildungsmaßnahmen oder Umschulungen erhalten. Auch berufstätige, die gewisse Voraussetzungen haben, können so Unterstützung erhalten.

  • Arbeitslosigkeit kann beendet werden
  • Arbeitslosigkeit kann vermieden werden
  • Berufsabschluss wir nachgeholt

ACHTUNG – Bei der Agentur für Arbeit wird individuell darüber entschieden wer einen Bildungsgutschein erhält. Auch im Jobcenter entscheiden die Fallmanager im einzelnen über die Genehmigung der Förderung und deren Höhe. Ein Rechtsanspruch gibt es daher nicht.

Die Agentur für Arbeit übernimmt weitere Kosten

Das „Arbeitsamt“ – also die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt Kosten für:

  • Lehrgänge, Seminare, Kurse, Weiterbildungen
  • Prüfungsgebühren
  • Kosten für Bildungsmaterial, wie Bücher
  • Fahrtkosten
  • Kinderbetreuung
  • Unterkunft und Verpflegung

Häufige Fragen – FAQ

Der Bildungsscheck ist eine finanzielle Unterstützung für die berufliche Weiterbildung. Dieses Programm der individuellen Weiterbildungen wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) ermöglicht. Dieses Fördermodell – Bildungsscheck oder auch Qualifizierungsscheck, gibt es in den unterschiedlichen Bundesländern in Deutschland. Es unterscheidet sich grundsätzlich in den Angeboten der Weiterbildungen und den Förderungsvoraussetzungen.

Wie viel in welchem Bundesland über Bildungsgutscheine bezuschusst und gefördert wird sehen Sie im Artikel übersichtlich nach Bundesland sortiert.

Je nach Bundesland wird unterschieden, an wen sich die Bildungs- oder Qualifizierungsschecks richten. Anspruch auf den Weiterbildungsscheck haben zum Beispiel sozialversicherungspflichtige BeschäftigteArbeitnehmer ohne anerkannten BerufsabschlussBeschäftigte über 45 Jahren, mitarbeitende BetriebsinhaberSelbstständigeFreiberuflerAuszubildende und Studierenden.
Unabhängig davon richten sich Bildungsgutscheine immer an Personen, die Ihre beruflichen Möglichkeiten verbessern möchten.

Leider gibt es keine deutschlandweiten einheitlichen Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein. Jedes Bundesland kann selbst darüber entscheiden, welche Voraussetzungen und Kriterien erfüllt werden müssen, um eine Weiterbildung durch einen Bildungsgutschein bezuschusst zu bekommen. Außerdem unterscheidet man allgemein zwischen individuellen und betrieblichen Förderungen. Individuelle Förderungen richten sich an Personen, die eine Weiterbildung ohne das Zutun eines Arbeitgebers machen möchten. Betriebliche Förderungen gehen direkt an Unternehmen, die Ihren Mitarbeitern Weiterbildungen ermöglichen wollen.

Welche Voraussetzungen in Ihrem Bundesland erfüllt werden müssen, um einen Bildungsgutschein genehmigt zu bekommen, finden Sie im Artikel bei Ihrem jeweiligen Bundesland.

Es werden die Kosten für Weiterbildungen, Seminare, Kurse, Coachings entweder ganz oder anteilig übernommen. In manchen Bundesländern kann es sein, dass auch Prüfungsgebühren, Lernmittelkosten, Kinderbetreuung, Fahrtkosten und Unterkunftskosten bezuschusst werden.

Informieren Sie sich immer rechtzeitig bevor Ihre Weiterbildung beginnt. Denn bereits gestartete Kurse können nicht mehr gefördert werden.

Bei individuellen Beratungen erfahren Sie Informationen über geeignete Angebote der Weiterbildungen und Anbieter der Bildungsschecks und Qualifizierungsschecks. Ihnen werden ebenfalls inhaltliche und formelle Voraussetzungen erklärt. Im Anschluss eines persönlichen Gesprächs erhalten sie in der Regel ihren Scheck direkt ausgehändigt. Diesen können Sie bei einem zertifizierten Bildungsanbieter einreichen.

Über bestimmte Beratungseinrichtungen Ihres Landes werden die Bildungsschecks oder Qualifizierungsschecks ausgegeben. Diese sind zum Beispiel Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder regionale Weiterbildungs-Netzwerke. Oben finden Sie aufgelistet alle Träger der verschiedenen Bundesländer.

Die Beratungseinrichtungen Ihres Bundeslandes geben die Bildungsgutscheine aus. Machen Sie eine Termin, lassen Sie sich persönlich beraten und bekommen Sie direkt vor Ort Ihre Zusage und den Gutschein.

Der Bildungsgutschein beinhaltet entweder einen Festbetrag oder einen Prozentsatz, der auf Ihre Weiterbildungskosten angerechnet wird. Sie reichen den Bildungsgutschein bei einem anerkannten, zertifizierten Bildungsträger ein und können so günstiger an der Weiterbildung teilnehmen. Auch Prüfungsgebühren und andere Kosten können inbegriffen sein. Achten Sie darauf, dass in manchen Bundesländern eine Selbstbeteiligung anfällt oder eine Mindestsumme von Kurskosten nötig ist, damit er förderfähig ist.

Der Bildungsgutschein kann nie Bar ausbezahlt werden.

  1. Sie haben sich dafür entschieden eine berufliche Weiterbildung zu machen.
  2. Sie machen einen Termin bei der entsprechenden Beratungseinrichtung Ihres Bundeslandes.
  3. Sie lassen sich zu Möglichkeiten und Förderungen beraten.
  4. Sie erhalten direkt vor Ort Ihren Bildungsgutschein, insofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  5. Sie wählen eine passende Weiterbildung bei einem zertifizierten und anerkannten Bildungsträger aus.
  6. Sie reichen Ihren Bildungsscheck mit der Anmeldung zur Weiterbildung ein.
  7. Sie können vergünstigt an der Weiterbildung teilnehmen.

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